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Wissenswertes

Eine Frühbehandlung erfolgt in der Regel im 6. bis 7. Lebensjahr. In einigen Fällen kann auch ein früherer Beginn erforderlich sein. Vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.

Die Behandlung von Jugendlichen erfolgt während des Wachstums. Daher ist eine Vorstellung vor dem Hauptwachstum unabhängig vom Zahnwechsel sinnvoll (bei Mädchen mit ca. 9 Jahren, bei Jungen mit ca. 11 Jahren).

Die Korrektur von Zahnfehlstellungen ist in jedem Alter möglich. Lassen Sie sich gern beraten.

Unter Umständen kann der Abschluss einer Zusatzversicherung vor dem ersten Beratungstermin sinnvoll sein. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten.